Ratgeber
Super Last Minute: Abreise in wenigen Tagen
Super Last Minute nennen viele Anbieter Reisen, die nur wenige Tage vor Abreise gebucht werden. Im Reiserecht des BGB kommt der Begriff nicht vor. Für die Buchung gelten die Regeln zum Pauschalreisevertrag in den §§ 651a ff. BGB, abgerufen am 27. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de. Die Angaben sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zahlung erst mit Sicherungsschein
Bei einer Buchung kurz vor Abreise wird meist sofort der volle Reisepreis fällig. Der Veranstalter darf Zahlungen vor dem Ende der Reise nach § 651t BGB aber nur fordern oder annehmen, wenn
- ein wirksamer Absicherungsvertrag gegen seine Zahlungsunfähigkeit besteht und
- Sie Name und Kontaktdaten des Absicherers klar und hervorgehoben erhalten haben.
Fehlen diese Angaben in der Buchungsbestätigung, fragen Sie vor der Zahlung nach.
Reiseunterlagen und Transfer
Der Veranstalter muss Ihnen nach § 651d Abs. 3 BGB eine Bestätigung des Vertrags geben und die notwendigen Reiseunterlagen rechtzeitig vor Reisebeginn übermitteln. Bei sehr kurzer Vorlaufzeit kommen sie oft nur per E-Mail oder in einer App. Prüfen Sie am Tag der Buchung:
| Unterlage | Worauf achten |
|---|---|
| Buchungsbestätigung | Namen wie im Ausweis, Reisedaten, Abflughafen |
| Flugzeiten | Uhrzeit und Terminal, Gepäckregel |
| Hotelgutschein | Anschrift, Verpflegung, Zimmerart |
| Transfer | ob gebucht, Treffpunkt am Zielflughafen |
| Notfallnummer | Erreichbarkeit des Veranstalters vor Ort |
Ob ein Transfer zum Hotel enthalten ist, gehört zu den Angaben, über die Sie vor der Buchung nach § 651d Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 250 EGBGB informiert werden.
Ersatzperson kurz vor Abreise
Sie können nach § 651e BGB erklären, dass eine andere Person statt Ihrer reist. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie spätestens sieben Tage vor Reisebeginn beim Veranstalter eingeht. Danach ist sie nur rechtzeitig, wenn die Frist noch angemessen ist. Der Veranstalter darf widersprechen, wenn die Ersatzperson die Reiseerfordernisse nicht erfüllt, und angemessene, tatsächlich entstandene Mehrkosten verlangen.
Rücktritt kurz vor Abreise
Vor Reisebeginn dürfen Sie nach § 651h Abs. 1 BGB jederzeit zurücktreten. Der Veranstalter kann dann eine angemessene Entschädigung verlangen. Pauschalen richten sich nach § 651h Abs. 2 BGB unter anderem nach dem Zeitraum zwischen Rücktritt und Reisebeginn. Welche Staffel für Sie gilt, steht in Ihren Vertragsbedingungen. Einzelheiten stehen unter Reiserücktritt.
Wenig Zeit zum Packen
Legen Sie Ausweis oder Pass, Krankenversicherungskarte und Medikamente zuerst bereit. Eine Liste nach Reiseart und Dauer erstellt die Kofferpacken-Checkliste. Geht beim Flug etwas schief, prüft der Fluggastrechte-Rechner, ob Ihnen ein Ausgleich zusteht. Was den Begriff Last Minute ausmacht, lesen Sie unter Was ist Last Minute.
Häufige Fragen
Gelten bei Super Last Minute andere Rechte?
Nein. Die §§ 651a ff. BGB gelten unabhängig davon, wie kurz vor Abreise Sie buchen.
Kann ich drei Tage vor Abflug noch eine Ersatzperson schicken?
Sicher rechtzeitig ist die Erklärung nach § 651e BGB nur bis sieben Tage vorher. Danach kommt es darauf an, ob die Frist noch angemessen ist.
Was kostet ein Rücktritt kurz vor Abreise?
Das hängt von den Pauschalen in Ihrem Vertrag ab. Sie bemessen sich laut § 651h Abs. 2 BGB unter anderem nach der Zeit bis zum Reisebeginn.
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