Last Minute Urlaub 123

Last Minute Urlaub 123: kurzfristig reisen, Rechte kennen

Was Last Minute bedeutet, welche Fristen bei kurzfristiger Buchung gelten und welche Rechte Sie bei Flugverspätung oder Reisemangel haben. Mit Fluggastrechte-Rechner und den Regeln aus BGB und der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und BGB auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 27. Oktober 2026

Last Minute Urlaub 123 erklärt, worauf Sie bei kurzfristig gebuchten Reisen achten. Die Regeln zur Pauschalreise stammen aus den §§ 651a bis 651y des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf gesetze-im-internet.de, die Fluggastrechte aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in der Darstellung der EU-Kommission auf dem Portal „Ihr Europa“. Beide wurden am 27. Oktober 2026 abgerufen. Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Fristen und Beträge im Überblick

Regel Wert Grundlage
Ausgleich bei Flügen bis 1.500 km 250 Euro Art. 7 Abs. 1 VO 261/2004
Ausgleich innerhalb der EU über 1.500 km, sonst 1.500 bis 3.500 km 400 Euro Art. 7 Abs. 1 VO 261/2004
Ausgleich über 3.500 km in den übrigen Fällen 600 Euro Art. 7 Abs. 1 VO 261/2004
letzte Mitteilung einer Preiserhöhung 20 Tage vor Reisebeginn § 651f Abs. 1 BGB
Preiserhöhung über 8 % nicht einseitig, Sie können annehmen oder zurücktreten § 651g Abs. 1 BGB
Ersatzperson benennen spätestens 7 Tage vor Reisebeginn in jedem Fall rechtzeitig § 651e Abs. 1 BGB

Alle Rechte bei einer Pauschalreise fasst Pauschalreise-Rechte zusammen.

Was Last Minute bedeutet

Last Minute heißt: Sie buchen kurz vor der Abreise. Im BGB kommt der Begriff nicht vor. Ab wann ein Angebot als Last Minute gilt, legt jeder Anbieter selbst fest, die Regeln zur Pauschalreise gelten genauso. Mehr dazu unter Was ist Last Minute?, zum richtigen Zeitpunkt unter Wann buchen und zu Buchungen wenige Tage vorher unter Super Last Minute.

Wenn etwas schiefgeht

  1. Flug verspätet oder annulliert: Der Fluggastrechte-Rechner zeigt, ob die Verordnung greift. Wie Sie den Anspruch geltend machen, steht unter Entschädigung einfordern.
  2. Mangel am Urlaubsort: Zeigen Sie ihn dem Veranstalter nach § 651o Abs. 1 BGB unverzüglich an, siehe Reisemangel.
  3. Reise absagen: Vor Reisebeginn können Sie nach § 651h Abs. 1 BGB jederzeit zurücktreten, der Veranstalter kann eine angemessene Entschädigung verlangen. Einzelheiten stehen unter Reiserücktritt.

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Häufige Fragen

Verkauft Last Minute Urlaub 123 Reisen?

Nein. Die Seite ist ein Ratgeber und nennt keine eigenen Preise. Als Anzeige oder Partnerlink gekennzeichnete Angebote sind Werbung.

Gilt das Pauschalreiserecht auch bei Last Minute?

Ja. Die §§ 651a ff. BGB unterscheiden nicht nach dem Zeitpunkt der Buchung.

Wie hoch ist der Ausgleich bei Flugverspätung?

Je nach Entfernung 250, 400 oder 600 Euro nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.