Ratgeber

Reisepass und Einreise: welche Dokumente Sie brauchen

Bei einer kurzfristigen Reise bleibt kaum Zeit, ein neues Dokument zu beantragen. Prüfen Sie Ausweise deshalb vor der Buchung. Grundlage dieser Seite sind die Hinweise des Auswärtigen Amts „Reisepässe und Personalausweise“ (Stand 12. September 2024), die Seite der EU-Kommission zu Reisedokumenten für EU-Bürger (Portal „Ihr Europa“, zuletzt geprüft 16. Juni 2026), das Passgesetz und das Personalausweisgesetz (gesetze-im-internet.de), alle abgerufen am 27. Oktober 2026.

Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit
Frau hält Reisepass und Flugtickets in der Hand

Personalausweis oder Reisepass?

Für Reisen in andere EU- und Schengen-Länder reicht laut EU-Kommission ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Das Dokument muss am Reisetag gültig sein. Führerschein, Bank- oder Steuerkarten sind keine Reisedokumente.

Für Länder außerhalb der EU reicht der Personalausweis laut Auswärtigem Amt in der Regel nicht. Dann brauchen Sie einen Reisepass. Welche Dokumente ein Land verlangt und wie lange sie noch gültig sein müssen, steht in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts unter „Einreisebestimmungen“ für das jeweilige Land.

Wie lange Dokumente gelten

Dokument Gültigkeit Grundlage
Reisepass ab 24 Jahren 10 Jahre § 5 Abs. 1 Passgesetz
Reisepass unter 24 Jahren 6 Jahre § 5 Abs. 1 Passgesetz
Personalausweis ab 24 Jahren 10 Jahre § 6 Abs. 1 PAuswG
Personalausweis unter 24 Jahren 6 Jahre § 6 Abs. 3 PAuswG
vorläufiger Reisepass höchstens 1 Jahr § 5 Abs. 3 Passgesetz
vorläufiger Personalausweis höchstens 3 Monate § 6 Abs. 4 PAuswG

Eine Verlängerung ist bei beiden Dokumenten nicht zulässig (§ 5 Abs. 4 Passgesetz, § 6 Abs. 5 PAuswG). Wenn es schnell gehen muss, fragen Sie bei Ihrer Pass- oder Ausweisbehörde nach einem vorläufigen Dokument. Ob das Zielland es anerkennt, steht in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Kinder: eigenes Dokument, kein Kinderreisepass mehr

Kinder brauchen laut EU-Kommission einen eigenen Personalausweis oder Reisepass. Der Kinderreisepass wurde laut Auswärtigem Amt zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vorher ausgestellte oder beantragte Kinderreisepässe gelten grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum, lassen sich aber nicht mehr verlängern. Einige Länder erkennen sie nicht an, laut Auswärtigem Amt zum Beispiel die USA.

Das Auswärtige Amt weist außerdem darauf hin, dass sich das Gesicht von Kleinkindern schnell verändert. Ein Dokument kann dadurch vor Ablauf unbrauchbar werden, weil das Foto nicht mehr passt.

Verlust im Urlaub

Geht der Pass im Ausland verloren, stellt die deutsche Auslandsvertretung laut Auswärtigem Amt einen Reiseausweis aus, der höchstens einen Monat und nur für die Rückreise nach Deutschland gilt. Für einen längeren Aufenthalt oder eine Weiterreise kann sie einen vorläufigen Reisepass ausstellen. Dafür ist eine polizeiliche Verlustanzeige nötig.

Reisen in die USA

Für die visumfreie Einreise in die USA gelten eigene Regeln für Pass und Reisegenehmigung. Einzelheiten stehen auf usa123.de unter ESTA und Reisepass USA.

Vor dem Abflug prüfen

  • Sind alle Dokumente am Reisetag gültig, auch die der Kinder?
  • Verlangt das Zielland eine Restgültigkeit oder ein Visum?
  • Stimmen die Namen in der Buchung mit den Dokumenten überein?

Die Dokumente stehen auch in der Kofferpacken-Checkliste. Was bei einer Pauschalreise kurz vor Abflug sonst zu prüfen ist, lesen Sie unter Last Minute Reisen und Super Last Minute.

Häufige Fragen

Reicht der Personalausweis für Spanien oder Italien?

Ja, für Reisen in EU- und Schengen-Länder reicht laut EU-Kommission ein gültiger Personalausweis.

Kann mein Kind noch mit dem Kinderreisepass reisen?

Ein vor 2024 ausgestellter Kinderreisepass gilt bis zum aufgedruckten Datum, wird aber nicht von allen Ländern anerkannt, etwa nicht von den USA.

Kann ich einen abgelaufenen Pass verlängern lassen?

Nein, nach § 5 Abs. 4 Passgesetz ist eine Verlängerung nicht zulässig. Sie brauchen einen neuen Pass.

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