Ratgeber

Last Minute Reisen als Pauschalreise buchen

Wer kurzfristig Flug und Hotel zusammen bucht, schließt in der Regel einen Pauschalreisevertrag. Für ihn gelten dieselben Regeln wie bei einer Buchung Monate im Voraus. Grundlage dieser Seite sind die §§ 651a bis 651y des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), abgerufen am 27. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de. Die Angaben sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit
Laptop und Reisepass auf dem Tisch, von oben fotografiert

Wann eine Pauschalreise vorliegt

Nach § 651a Abs. 2 BGB ist eine Pauschalreise eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise. Als Reiseleistungen zählen laut § 651a Abs. 3 BGB:

  • die Beförderung von Personen, etwa der Flug
  • die Beherbergung, außer sie dient Wohnzwecken
  • die Vermietung von Autos und bestimmten Motorrädern
  • sonstige touristische Leistungen, etwa ein Ausflug

Flug und Hotel aus einer Hand sind also eine Pauschalreise. Das gilt laut § 651a Abs. 2 BGB auch dann, wenn Sie die Leistungen selbst zusammenstellen. Ein Hotel mit einem kleinen Ausflugsprogramm ist dagegen keine Pauschalreise, wenn der Ausflug weniger als 25 Prozent des Gesamtwerts ausmacht und kein wesentliches Merkmal ist (§ 651a Abs. 4 BGB).

Was im Preis stehen muss

Der Veranstalter muss Sie vor der Buchung informieren, so verlangt es § 651d Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 250 EGBGB. Zusätzliche Gebühren, Entgelte und sonstige Kosten müssen Sie nach § 651d Abs. 2 BGB nur zahlen, wenn Sie vor der Buchung darüber informiert wurden. Prüfen Sie deshalb vor dem Klick auf „Buchen“:

  • ob Transfer, Verpflegung und Gepäck enthalten sind
  • welche Kosten vor Ort dazukommen, etwa Kurtaxe
  • welche Stornobedingungen gelten

Nach der Buchung erhalten Sie laut § 651d Abs. 3 BGB eine Bestätigung oder Abschrift des Vertrags. Die Reiseunterlagen muss der Veranstalter rechtzeitig vor Reisebeginn übermitteln.

Sicherungsschein und Zahlung

Der Veranstalter muss Ihr Geld gegen seine Zahlungsunfähigkeit absichern (§ 651r BGB). Fallen Reiseleistungen deshalb aus, wird der gezahlte Reisepreis erstattet. Ist ein Flug enthalten, ist auch die Rückbeförderung abgesichert. Zahlungen auf den Reisepreis darf der Veranstalter vor dem Ende der Reise nach § 651t BGB nur fordern, wenn ein Absicherungsvertrag besteht und Sie Name und Kontaktdaten des Absicherers erhalten haben. Bei einer kurzfristigen Buchung wird meist sofort der volle Preis fällig. Achten Sie deshalb vor der Zahlung auf diese Angaben.

Kurzfristig mit Kindern verreisen

Bei Familienreisen kommt es kurz vor Abflug vor allem auf die Dokumente an. Jedes Kind braucht einen eigenen Ausweis oder Reisepass. Welche Dokumente gelten und wie lange sie gültig sind, lesen Sie unter Reisepass und Einreise. Prüfen Sie außerdem in der Buchungsbestätigung, ob Kinderbetten oder Kindersitze im Transfer gebucht sind.

Wenn etwas nicht klappt

Ihre Rechte bei Preiserhöhung, Vertragsübertragung und Insolvenz fasst die Seite Pauschalreise: Ihre Rechte zusammen. Wenn Sie vor Abreise doch nicht fahren können, finden Sie die Regeln unter Reiserücktritt. Steht die Abreise schon in wenigen Tagen an, hilft die Seite Super Last Minute.

Häufige Fragen

Habe ich bei einer Last-Minute-Pauschalreise weniger Rechte?

Nein. Die §§ 651a ff. BGB unterscheiden nicht nach dem Buchungszeitpunkt.

Muss ich sofort den ganzen Preis zahlen?

Das regelt Ihr Vertrag. Zahlungen darf der Veranstalter laut § 651t BGB aber nur mit Insolvenzabsicherung und Angabe des Absicherers verlangen.

Ist Flug plus Hotel aus zwei Buchungen auch eine Pauschalreise?

Nicht unbedingt. Bei getrennten Verträgen kann es sich um verbundene Reiseleistungen nach § 651w BGB handeln, die schwächer geschützt sind.

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