Ratgeber

Last Minute Flüge: was beim Nur-Flug gilt

Ein kurzfristig gebuchter Flug ohne Hotel ist rechtlich etwas anderes als eine Pauschalreise. Hier lesen Sie, welcher Schutz dann fehlt und welche Rechte Sie trotzdem haben. Grundlage sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, abgerufen am 27. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de) und die Darstellung der EU-Kommission zu Fluggastrechten auf dem Portal „Ihr Europa“ (abgerufen am 27. Oktober 2026). Die Angaben sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit
Verkehrsflugzeug auf dem Flughafen im Licht der Abendsonne

Nur-Flug ist keine Pauschalreise

Eine Pauschalreise setzt nach § 651a Abs. 2 BGB mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen voraus. Ein einzelner Flug erfüllt das nicht. Die Folgen:

  • Die Insolvenzabsicherung nach § 651r BGB gilt nur für Pauschalreisen. Einen Sicherungsschein gibt es beim Nur-Flug nicht.
  • Es gibt keinen Reiseveranstalter, der für Mängel am Zielort einsteht.
  • Ihre Ansprüche bei Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung richten sich gegen die ausführende Airline, nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Flug und Hotel getrennt gebucht

Buchen Sie Flug und Unterkunft in zwei getrennten Verträgen, kann es sich um verbundene Reiseleistungen nach § 651w BGB handeln. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihnen der Vermittler des Flugs gezielt ein Hotel vermittelt und Sie es spätestens 24 Stunden nach der Flugbestätigung buchen. Der Vermittler muss Sie dann nach Art. 251 EGBGB informieren. Abgesichert ist nach § 651w Abs. 3 BGB nur das Geld, das er selbst entgegennimmt. Für Mängel der einzelnen Leistungen haftet jeweils nur der Anbieter, mit dem Sie den Vertrag haben. Wenn Sie den vollen Schutz wollen, ist eine Pauschalreise die andere Möglichkeit.

Gepäck: Haftung und Fristen

Laut EU-Kommission haftet die Airline für aufgegebenes Gepäck bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung bis zu rund 1.300 Euro. Für Handgepäck haftet sie nur, wenn sie den Schaden verursacht hat. Höhere Grenzen sind möglich, wenn Sie sie vor dem Flug gegen Gebühr vereinbaren.

Schaden am Gepäck Schriftlich melden bei der Airline
Beschädigung oder Verlust innerhalb von 7 Tagen
Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt

Fristen laut EU-Kommission, Portal „Ihr Europa“. Lassen Sie am Flughafen eine Schadensanzeige aufnehmen und bewahren Sie Belege auf.

Abflughafen wählen

Kurzfristige Angebote gibt es oft nur ab bestimmten Flughäfen. Rechnen Sie bei der Wahl auch Anreise und Parken mit ein. Eine Übersicht der Flughäfen mit Lage und Anreise finden Sie auf flughafen123.de, Hinweise zum Parken unter Parken am Flughafen.

Wenn der Flug ausfällt oder sich verspätet

Bei Abflug in der EU gilt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 unabhängig vom Sitz der Airline. Wann Ihnen 250, 400 oder 600 Euro zustehen, rechnet der Fluggastrechte-Rechner für Ihre Strecke aus. Am Ziel brauchen Sie einen fahrbaren Untersatz? Worauf Sie bei der Anmietung achten, steht unter Mietwagen im Urlaub.

Häufige Fragen

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn die Airline insolvent ist?

Eine Insolvenzabsicherung wie bei der Pauschalreise (§ 651r BGB) gibt es für einen einzeln gebuchten Flug nicht.

Kann ich einen online gebuchten Flug widerrufen?

Nein. Verträge über die Beförderung von Personen sind nach § 312 Abs. 2 Nr. 14 BGB von den Regeln zum Widerrufsrecht im Fernabsatz ausgenommen. Was bei einer Stornierung gilt, steht in den Tarifbedingungen.

Wie schnell muss ich einen Gepäckschaden melden?

Laut EU-Kommission innerhalb von 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen, jeweils schriftlich bei der Airline.

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